Organisatorisches

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum Ablauf der logopädischen Therapie, zur Verordnung sowie zur Kostenübernahme. Bei weiteren Fragen berate ich Sie gerne persönlich.

Der Weg zur logopädischen Therapie

Logopädische Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung, zum Beispiel durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt bzw. bei Kindern durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt. Auch andere Fachrichtungen, wie HNO, Zahnmedizin und Neurologie dürfen eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ausstellen. Nach Terminvereinbarung findet zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch und eine Diagnostik statt. Auf dieser Basis wird ein individueller Therapieplan erstellt, der sich an Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen orientiert.

Ablauf der Therapie

Die logopädische Therapie findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt und dauert – je nach ärztlicher Verordnung – 30, 45 oder 60 Minuten pro Einheit. Pro Verordnung werden üblicherweise 10 Therapieeinheiten verschrieben. Wie viele Sitzungen insgesamt nötig sind, richtet sich nach der jeweiligen Symptomatik und dem individuellen Therapieverlauf.

Kostenübernahme & Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherung
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die logopädische Therapie. Erwachsene leisten in der Regel eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (10 % der Behandlungskosten sowie 10 € pro Verordnung). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Private Krankenversicherung
Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten richtet sich die Kostenübernahme nach den individuellen Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherungstarifs. Je nach Tarif werden logopädische Leistungen vollständig, teilweise oder bis zu bestimmten Höchstsätzen erstattet. Eine vorherige Klärung mit Ihrer privaten Krankenversicherung wird empfohlen.

Beihilfe & Zusatzversicherung
Auch bei Beihilfe- oder Zusatzversicherungen hängt die Erstattung von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Abrechnung im Vorfeld der Therapie.

Hausbesuche

Bei medizinischer Notwendigkeit oder eingeschränkter Mobilität kann die logopädische Therapie nach ärztlicher Verordnung als Hausbesuch erfolgen.

Terminvereinbarung

Termine können telefonisch, per E-Mail oder über mein Kontaktformular angefragt werden. Sollte aktuell kein Therapieplatz frei sein, informiere ich Sie gerne über mögliche Wartezeiten.